Voraussetzungen
Zur Jagdausübung in Deutschland wird ein gültiger Jagdschein benötigt, für dessen Erhalt man unter anderem eine dreiteilige Jägerprüfung, bestehend aus einem schriftlichen Teil, einer mündlichen Prüfung sowie einer Schießprüfung, ablegen und bestehen muss. Des Weiteren muss man im Sinne des Gesetzes sowohl geistig als auch körperlich zum Führen einer Waffe und somit zur Jagdausübung geeignet sein.
Das Mindestalter zum Ablegen der Jägerprüfung beträgt 15 Jahre. Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres hat man nach bestandener Prüfung die Möglichkeit einen Jugendjagdschein zu erwerben und unter Aufsicht eines volljährigen, bevollmächtigten Jägers der Jagd nachzugehen. Einen vollwertigen Jagdschein kann man mit dem 18. Lebensjahr erhalten.
Lehrgangsleiter
Christian Feldhaus
Tel: 0177 / 6266465
lehrgangsleiter-kjs(at)kjs-bottrop.de
Wie werde ich Jäger ?
Die beste Grundlage zum Bestehen der Jägerprüfung bietet die Teilnahme an einem fundierten Ausbildungslehrgang.
Die Kreisjägerschaft Bottrop bietet jedes Jahr ab Ende August / Anfang September einen mehrmonatigen Jungjägerlehrgang an, welcher mit dem Ablegen der Jägerprüfung im April / Mai des darauffolgenden Jahres endet.
Der theoretische Teil des Lehrgangs findet in der Regel an zwei Abenden der Woche sowie gelegentlich am Wochenende statt. Zusätzlich werden in der Ausbildungszeit eine Vielzahl an Schießterminen angeboten, welche sowohl unter der Woche abends als auch am Wochenende stattfinden können.
Der Unterricht wird von in ihren jeweiligen Bereichen erfahrenen Dozenten durchgeführt um Ihnen eine bestmögliche Vorbereitung auf die Jägerprüfung zu ermöglichen.

Unterrichtsinhalte Theorie
Die Unterrichtsinhalte sind durchaus komplex und sollen der späteren Verantwortung, welche man als Jäger übernimmt, gerecht werden. Es werden ebenso die jagdlichen Traditionen vermittelt als auch die neusten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse eingebunden um ein gut abgestimmtes Gesamtpaket für Ihre Ausbildung zu vermitteln.
Folgende Lehrinhalte werden Ihnen während Ihrer Ausbildung vermittelt:
Jagdliches Brauchtum
Jagdliche Praxis
Wildtierkunde
Kunde über die Jagdhunderassen
Ökologie und Naturschutz
Botanik
Wissen zu Wildschäden
Infektionen und Krankheiten bei Wildtieren
Waldbau
Rechtskunde und Pflichten als Jäger
Waffenkunde (Waffen, Munition, Optik, Ballistik)
Waffenhandhabung (sicherer Umgang mit verschiedenen Waffenarten)
Schießausbildung (Büchse, Flinte, Kurzwaffe)
Verwertung von Wild
Behandlung von Trophäen
praxisorientierte Unterrichtseinheiten
Zusätzlich werden Waldexkursionen, Revierbegehungen, die Teilnahme an einer Drückjagd als Treiber sowie die Pflichtveranstaltung zum Thema Wildbrethygiene und die Pflichtveranstaltung zum Kurzwaffenschießen durchgeführt.
Der theoretische Unterricht findet montags und donnerstags in der Zeit von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr statt.
Zudem können Unterrichtseinheiten teilweise in freier Natur sowie auch im Schulungsraum des Umweltpädagogischen Stützpunktes Heidhof des RVR in Bottrop-Kirchhellen stattfinden.
Schießausbildung
Die Ausbildung im jagdlichen Schießen findet auf dem DJV Schießstand in Diersfordt statt und besteht aus 3 verschiedenen Disziplinen sowie einer verpflichtenden Einheit im Umgang mit Kurzwaffen (Revolver und Pistole).
Zu den 3 Disziplinen gehören das Schießen auf die stehende Bockscheibe aus 100m Entfernung. Hierbei werden die Kursteilnehmer darauf vorbereitet mit einer Büchse (Blaser R8 im Kaliber .222 Remington) den sicheren Kugelschuss zu üben. Der Schüler sitzt in einem simulierten Hochsitz und schießt dabei mit aufgelegter Waffe und kann sich zusätzlichen Halt auf dem Hochsitz verschaffen. Um die Prüfung zu bestehen müssen mit 5 Schuss 40 von 50 möglichen Punkten erzielt werden.
Bei der zweiten Disziplin welche für die Jägerprüfung ausgebildet wird handelt es sich um den sogenannten Laufenden Keiler. In diesem Teil der Ausbildung bewegt sich eine Zielscheibe mit einem abgebildeten Keiler in ungefähr 60 Meter Entfernung über eine 6 Meter breite Schneise innerhalb von 3 Sekunden von rechts nach links und muss dabei mit der Büchse (Blaser R8 im Kaliber .308 Winchester) beschossen werden. Es werden von 5 abgegebenen Schüssen mindestens 2 Treffer in den Ringen benötigt um diesen Prüfungsteil zu bestehen.
Zu guter Letzt wird für die Prüfung noch eine Disziplin im Tontaube schießen mit den Jungjägern trainiert. Die Kreisjägerschaft Bottrop bildet hier derzeit in der Disziplin Skeet aus. Dabei werden aus einem sogenannten Hochhaus beziehungsweise Niederhaus Tontauben geworfen welche aus verschiedenen Positionen (Ständen) von den Schülern beschossen werden. Dabei darf pro Taube ein Doppelschuss getätigt werden, was die Erfolgsaussichten erhöht. Die Tauben werden mit Schrotflinten und Munition im Kaliber 12 beschossen.
Um diesen Prüfungsabschnitt zu bestehen ist es notwendig 3 von insgesamt 10 Tontauben zu treffen.
WICHTIG: Bei dieser Disziplin ist es für jeden Teilnehmer verpflichtend eine Kopfbedeckung sowie eine Schießbrille zu tragen. Bei Brillenträgern reicht in der Regel die normale Brille als Schutz aus.
Die für die Ausbildung notwendigen Waffen werden von der Kreisjägerschaft zur Verfügung gestellt. Sollten Schüler bereits über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen (Sportschützen) können nach Absprache auch die eigenen Waffen benutzt werden.
Der Unterricht wird, unter Leitung von Christian Böhnemann, durch ein kompetentes Team von Ausbildern begleitet.
Die Jägerprüfung
Die Jägerprüfung ist in 3 Teile unterteilt, nachzulesen in der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes – DVO LJG-NRW
§ 5 – Schriftliche Prüfung
(1) Beim schriftlichen Teil der Prüfung sind aus den Sachgebieten des § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 je 25 Fragen anhand eines Fragebogens den Bewerbern zur schriftlichen Beantwortung vorzulegen. Der Fragebogen ist so zu gestalten, dass die Beantwortung der Fragen durch Ankreuzen vorgegebener Antworten möglich ist.
(2) Der Fragebogen wird für jeden Prüfungstermin von der obersten Jagdbehörde landeseinheitlich erstellt. Die Fragen sind dem unter www.jaegerpruefungsfragen.nrw.de veröffentlichten Fragenkatalog zu entnehmen.
(3) Die oberste Jagdbehörde übersendet den Fragebogen in ausreichender Zahl mit einer Musterlösung den unteren Jagdbehörden in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag darf erst bei Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung von der Aufsicht in Gegenwart der Bewerber geöffnet werden.
(4) Der schriftliche Teil der Prüfung, der längstens zwei Stunden dauern soll, findet unter Aufsicht von mindestens zwei von dem Vorsitzenden bestimmten Mitgliedern des Ausschusses statt.
(5) Die vom Prüfungsausschuss bewerteten Fragebögen sind der Niederschrift über die Prüfung beizufügen.
§ 6 – Schießprüfung
(1) Die Schießprüfung, bei der mindestens zwei von dem Vorsitzenden bestimmte Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein müssen, besteht aus:
1. Büchsenschießen,
2. Flintenschießen.
(2) Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt aus einer Entfernung zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nummer 1 des Deutschen Jagdschutz-Verbandes abzugeben. Des Weiteren sind fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 m auf die flüchtige Überläuferscheibe Nummer 5 oder Nummer 6 des Deutschen Jagdschutz-Verbandes abzugeben.
(3) Beim Flintenschießen sind nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss zehn bewegliche Ziele (Wurftauben-Skeet oder Wurftauben-Trap oder Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu beschießen. Doppelschüsse sind zugelassen. Die oberste Jagdbehörde kann nach Anhörung der Vereinigungen der Jäger zulassen, dass das Flintenschießen abweichend von Satz 1 in einer anderen Form mit vergleichbarer Schwierigkeit (z.B. auf elektronisch simulierte bewegliche Ziele) durchgeführt wird, und die Mindestleistung entsprechend den Anforderungen nach § 8 Absatz 4 Nummer 2 festlegen. Es sind
a) beim Skeetschießen je zwei Tauben von den Ständen 1, 3, 4, 5 und 7 aus zu beschießen, wobei jeweils die erste Taube vom hohen Turm und die zweite Taube vom niedrigen Turm geworfen wird;
b) beim Trapschießen die Tauben in wechselnder Höhe und Seitenrichtung zu werfen;
c) Kipphasen aus einer Entfernung von 25 bis 35 m zu beschießen.
(4) Bei der Schießprüfung dürfen eigene Jagdwaffen mit beliebiger Visierung und Optik benutzt werden. Für das Büchsenschießen sind alle für Schalenwild zugelassenen Patronen, für das Flintenschießen die Kaliber 20, 16 und 12 zugelassen.
(5) Die Schießprüfung kann von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses beendet werden, sobald die Mindestleistungen nach § 8 Absatz 4 erbracht sind oder feststeht, dass die Mindestleistung nicht mehr erreicht werden kann.
(6) Die Ergebnisse der Schießprüfung sind in eine Schießliste einzutragen, die von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Die Schießliste ist der Niederschrift über die Prüfung beizufügen.
§ 7 – Mündlich-praktische Prüfung
(1) Beim mündlich-praktischen Teil der Prüfung sind Fragen aus den Sachgebieten des § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 zu stellen.
(2) Die Bewerber sollen in Gruppen von höchstens 3 Personen geprüft werden. Der mündlich-praktische Teil der Prüfung soll in der Regel je Bewerber nicht länger als 30 Minuten dauern.
§ 8 – Bewertung der Leistungen
(1) Die Leistungen der Bewerber sind in jedem Sachgebiet mit ,,bestanden“ oder ,,nicht bestanden“ zu bewerten.
(2) Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn entweder in jedem Sachgebiet mindestens 14 Fragen oder insgesamt mindestens 70 Fragen, darunter 14 Fragen aus dem Sachgebiet des § 3 Absatz 2 Nummer 1, richtig und vollständig beantwortet sind.
(3) Die Schießprüfung ist bestanden, wenn
1. beim Büchsenschießen auf die Rehbockscheibe mindestens vierzig Ringe,
2. beim Büchsenschießen auf die flüchtige Überläuferscheibe mindestens zwei Treffer in den Ringen erzielt und
3. beim Flintenschießen mindestens drei Wurftauben oder fünf Kipphasen getroffen worden sind.
Hat der Bewerber die geforderten Schießleistungen insgesamt oder in Teilen nicht erbracht, ist ihm die einmalige Wiederholung der gesamten Schießprüfung oder der nicht erfüllten Teile am gleichen Tage zu ermöglichen. Die beim ersten Durchgang erzielten Treffer bleiben unberücksichtigt.
(4) Der mündlich-praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen in drei Sachgebieten, darunter in den Sachgebieten des § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 3, mit ,,bestanden“ bewertet worden sind. Der Prüfungsausschuss entscheidet in geheimer Beratung über das Prüfungsergebnis in den einzelnen Sachgebieten. Bei Stimmengleichheit ist die Leistung in dem jeweiligen Sachgebiet mit ,,bestanden“ zu bewerten.
Weitere Informationen
In Nordrhein-Westfalen gibt es für die schriftliche Jägerprüfung einmal im Jahr einen einheitlichen Termin der zwingend wahrzunehmen ist. Kann man an diesem Termin, aus welchem Grund auch immer (Urlaub, Krankheit, Stau, Schusseligkeit etc.), nicht teilnehmen gilt die Jägerprüfung als in diesem Jahr nicht bestanden und man muss die Prüfung im nächsten Jahr ablegen. Gleiches gilt, wenn man im schriftlichen Teil der Jägerprüfung durchfällt.
Fällt man hingegen im Schießen bei einer oder mehreren Disziplinen durch, dürfen die entsprechenden Disziplinen am selben Tag wiederholt werden. Sollte man an diesem Tag auch den zweiten Durchgang nicht bestehen hat man einige Monate später die Möglichkeit in die Nachprüfung zu gehen. Hier werden dann erneute ALLE drei Schießdisziplinen geprüft und müssen bestanden werden.
Die mündlich-praktische Prüfung kann bei Nichtbestehen ebenfalls nach einigen Monaten in einer Nachprüfung wiederholt werden. Auch hier werden noch einmal alle Themenbereiche abgefragt.
Im Regelfall finden die Nachprüfungen im Schießen und in der mündlich-praktischen Prüfung am selben Tag statt.
Die Jägerprüfung gilt als das Grüne Abitur und erfordert einen erheblichen Lern- und Zeitaufwand welcher am Ende, nach bestandener Prüfung, mit dem Erhalt des Jagdscheines belohnt wird. Auch wenn im ersten Anlauf in der Regel ¼ der Kursteilnehmer NRW-weit die Prüfung nicht bestehen ist die Bestehensquote im Jungjägerkurs der Kreisjägerschafft Bottrop sehr hoch.
Grundausstattung Jungjäger
Als Jungjäger benötigt man erst einmal nicht viel Ausstattung, dennoch gibt es eine Grundausrüstung die wir jedem Jungjäger ans Herz legen würden.
Zum einen wäre dort einmal profunde Lektüre im Hinblick auf die Jägerprüfung. Der Unterrichtsinhalt der Kreisjägerschaft Bottrop ist am Heintges ausgerichtet. Dies ist eine Zusammenstellung aller für die Jägerprüfung relevanten Themen. Diese Sammlung kann entweder mit der Kursanmeldung bei der Kreisjägerschaft Bottrop bestellt werden. Ungeduldige und angehende Jäger welche sich bereits im Vorfeld damit beschäftigen möchten können sich Ihr Exemplar auch direkt bei Heintges bestellen.
https://heintges-shop.de/jagen/lernhefte/95/grundausstattung-jagd?c=8
Die dazugehörigen Lernkarten sind eine sinnvolle Ergänzung und können auf dem Weg zur Jägerprüfung eine wertvolle Hilfe sein.
Ebenfalls ein guter Begleiter und von vielen ehemaligen Schülern empfohlen ist das Buch „Vor und nach der Jägerprüfung“ von Herbert Krebs.
Neben den Lernhilfen für den Theorieunterricht empfehlen wir für die Schießausbildung ebenfalls einen kleinen Grundstock an Ausrüstung.
Unabdingbar ist hierbei ein vernünftiger Gehörschutz. Es gibt die Wahl zwischen Passivem Gehörschutz und aktivem Gehörschutz. Aktiver Gehörschutz besitzt integrierte Mikrofone und Lautsprecher wodurch man sich normal unterhalten kann, der Schussknall dennoch ausgezeichnet gedämpft wird. Neben der Schalldämpfung sollte der Gehörschutz auch nicht allzu wuchtig ausfallen um beim Schießen nicht zu stören.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Modelle vorstellen, mit welchen wir oder unser Umfeld selbst schon Erfahrungen sammeln konnte und welche für gut befunden wurden. Auch wenn die aktiven Gehörschützer mitunter etwas teurer ausfallen legen wir diese allen Kursteilnehmern wärmstens ans Herz.
Gerade zu Beginn der Schießausbildung wird noch viel gesprochen und erklärt. Die Erfahrung zeigt, dass es recht umständlich und störend sein kann den passiven Gehörschutz immer wieder ab- und aufzusetzen.
Es gibt noch eine besondere Form des aktiven Gehörschutzes. Hierbei handelt es sich um einen In-Ear-Gehörschutz. Dieser kann ein netter Zusatz für das Schießen mit Schrot sein, da man keine störenden Kopfhörer tragen muss. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dieser Gehörschutz für das Büchsenschießen in unseren Augen nicht und für das Kurzwaffenschießen nur bedingt geeignet ist. Für das Flintenschießen eignet er sich jedoch einwandfrei.
Zu guter Letzt empfehlen wir für die Schießausbildung auch die Anschaffung einer Schießweste. Gerade wenn man noch keinen soliden Grundstock an passender Kleidung hat, kann eine Schießweste einem den Einstieg in das jagdliche Schießen erleichtern. Schießwesten sind so geschnitten, dass Sie keine Falten werfen an denen man hängen bleiben könnte und auch keinen Kragen besitzen welcher beim Zielen stören könnte.
Gerade in Hinblick auf unsere Ausbildung in der kalten Jahreszeit, in der man sich gerne mal etwas wärmer anzieht, kann eine Schießweste auf dem Schießstand viel zum Guten bewirken. Bei dem Kauf sollte man auch darauf achten das sich keine Taschen oder Reißverschlüsse an der Brustpartie der Weste befinden da man hier mit der Waffe hängen bleiben könnte.